Deus ex MaKIna

KI zwischen Schlagzeile, Forschung und Wirklichkeit

Ein kuratierter Blick auf die Welt
der künstlichen Intelligenz

🎵 Suno erneut verklagt: Kann eine KI urheberrechtliche Altlasten erben?

Gerade erst hat der KI-Musikdienst Suno seine neue Modellgeneration v6 vorgestellt – entwickelt in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Musikindustrie.

Jetzt ziehen Universal Music und Sony Music erneut vor Gericht.

Diesmal geht es um 60.202 Tonaufnahmen und eine besonders interessante Frage: Was passiert, wenn eine neue KI von ihren Vorgängern lernt?

👉 Zum Artikel bei Music Business Worldwide

🔎 Was ist passiert?

Am 18. September reichten Universal und Sony eine zweite Klage gegen Suno bei einem US-Bundesgericht ein.

Die Plattenfirmen werfen dem Unternehmen vor, ihre urheberrechtlich geschützten Aufnahmen ohne Erlaubnis kopiert und zum Training seiner KI verwendet zu haben.

Ein entsprechender Rechtsstreit läuft bereits seit 2024. Die zusätzlichen Aufnahmen sollten zunächst in das bisherige Verfahren aufgenommen werden. Das Gericht ließ diese Erweiterung nicht zu, weshalb die Unternehmen nun separat klagen.

Doch die neue Klage geht noch einen Schritt weiter.

🤖 Das Problem mit Version 6

Suno hat sein neues Modell v6 am 9. September vorgestellt. Es entstand nach Angaben des Unternehmens in Zusammenarbeit mit Warner Music Group, BMG und Believe.

Suno erklärt, v6 sei von Grund auf neu trainiert worden – ohne Aufnahmen von Universal und Sony im Trainingsdatensatz.

Die beiden Kläger argumentieren dagegen:

Selbst wenn das stimmt, habe das neue Modell möglicherweise indirekt von ihren Aufnahmen profitiert.

Denn laut Klageschrift wurden bei der Entwicklung auch Ergebnisse und Nutzungsdaten älterer Suno-Modelle verwendet – also beispielsweise erzeugte Musikstücke und Informationen darüber, welche Version Nutzer bevorzugten.

Diese älteren Modelle seien wiederum mit unrechtmäßig kopierten Aufnahmen trainiert worden, so der Vorwurf.

⚖️ Der Realitätscheck

Dass Universal und Sony klagen, bedeutet nicht, dass Suno bereits eine Urheberrechtsverletzung nachgewiesen wurde.

Suno beruft sich im bisherigen Verfahren auf das US-amerikanische Prinzip des „Fair Use“, das bestimmte Nutzungen geschützter Werke ohne Lizenz erlauben kann.

Auch die Behauptung, v6 übernehme rechtlich problematische Eigenschaften seiner Vorgänger, ist bislang eine Position der Kläger – keine gerichtliche Feststellung.

🎯 Das eigentlich Spannende

Bislang dreht sich die Debatte oft um die Frage:

Darf eine KI mit geschützter Musik trainiert werden?

Jetzt kommt eine zweite hinzu:

Was passiert, wenn eine neue KI nicht mehr direkt mit dieser Musik trainiert wird, sondern mit den Ergebnissen einer älteren KI?

Genügt ein technischer Neustart? Oder können mögliche Rechtsverletzungen über mehrere Modellgenerationen hinweg relevant bleiben?

Eine Frage, die weit über Suno und die Musikindustrie hinausreichen könnte.



Entdecke mehr von Deus ex maKIna

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen